Hospiz-Patienten von Zuzahlungen befreit (04.08.2009)
Seit Anfang August ist eine Gestzesänderung in Kraft getreten, die Patienten in einem Hospiz von Zuzahlungen befreit. Damit wird ein verunsichernder Faktor für Menschen beseitigt, die an ihrem Lebensende die Unterstützung eines Hospizes suchen. Die AIDS-Hilfe Kassel begrüßt diese Stärkung des Hospizgedankens.
Die Regelung geht mit einer
grundsätzlichen Umstrukturierung der Finanzierung von ambulanten und stationären Hospizdiensten einher. Seit der Gründung des ersten stationären Hospizes in Deutschland 1986 sind über 160 solcher Einrichtungen entstanden, die durch weitere 160 Palliativstationen und etwa 1.500 ambulante Dienste ergänzt werden.
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